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Tatsächlichen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen überprüfen
Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr kommt im Jahr 2013 reichlich spät. Grundsätzlich darf am Rechtsanspruch nicht gerüttelt werden. Der Ausbau der U3-Betreuung muss auf einer soliden Kalkulation beruhen. Der angenommene Bedarf von 750. 000 Plätzen ist absehbar zu niedrig. Wenn schon heute, einer Bertelsmann-Studie zufolge, der Anteil betreuter Zweijähriger bei 40 Prozent liegt, wird deutlich, dass die Berechnungsgrundlage der Bundesregierung unsolide ist.
In vielen Städten und Gemeinden wird der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen voraussichtlich über das Platzangebot hinausgehen. Dann werden viele Eltern ihren Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung einklagen. Die Kommunen drohen zum Ausfallbürgen für einen unterfinanzierten Kita-Ausbau zu werden.
Die Bundesregierung muss umgehend den tatsächlichen Bedarf erheben und auf dieser Grundlage ein solides Finanzierungskonzept mit Ländern und Kommunen vereinbaren.








