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Diskriminierende Altersgrenzen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements aufheben
Die Bundesregierung ignoriert die Folgen der Alterung der Gesellschaft. Das beweist die Bundesregierung erneut auf unsere Kleine Anfrage. Offen bekennt sie sich zu ihrem blinden Fleck und erklärt, dass sie keinen umfassenden Überblick über formelle oder informelle Altersgrenzen in Verbänden, Vereinen und Institutionen hat.
Dabei mangelt es nicht an Beispielen: Ein Blick auf die Homepage des Büros gegen Altersdiskriminierung reicht, um die vielfältigen Hürden zu erkennen, die älteren Menschen im Ehrenamt begegnen. Altersdiskriminierung in diesem Bereich ist alltäglich. Dies widerspricht dem Bild einer sozialen und solidarischen Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von ihrem Lebensalter ein selbst bestimmtes Leben führen und auch tatsächlich am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben können.
Die bestehende Altersgrenze von 70 Jahren bei Schöffinnen und Schöffen bezeichnet die Bundesregierung gar als "sachlich begründete und gerechtfertigte" Altersdifferenzierung. Damit verkennt sie völlig, dass ältere Menschen heute in der Regel besser ausgebildet, aktiver und gesünder sind als in jeder Generation zuvor. Der gegenwärtige amerikanische Präsidentschaftsanwärter McCain ist das beste Beispiel dafür. Während er hier zu Lande nicht einmal mehr Schöffe sein dürfte, könnte er im nächsten Jahr sogar die Geschicke seines Landes führen.
Für eine zukunftsgerechte solidarische und soziale Gesellschaft ist es unerlässlich, die expliziten und impliziten Altersgrenzen für ehrenamtliche Tätigkeiten und Engagement aufzuheben. Eine wichtige Voraussetzung für die Gestaltung des demografischen Wandels ist ein positives Bild des Alters.
Altersgrenzen, direkt oder indirekt, wirken einem solchen positiven Bild entgegen.








